Gesamtschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Renate, Thursday, 24.08.2006, 11:45 (vor 6465 Tagen)

Hallo,

ich hatte gerade ein Gespräch mit der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates und bei uns gibt es ein sehr großes Problem. Es gibt auf zwei Nebenstellen eine örtliche Vertretung. 2 Nebenstellen haben weniger wie 5 Kollegen und werden somit von der Gesamtschwerbehindertenvertretung mitbetreut.

Ich bin Gesamtvertrauensperson und war heute als Vertreter für die örtliche Vertretung beim Monatsgespräch dabei gewesen. Danach habe ich das Gespräch mit der Vorsitzende geführt und versucht ihr klar zu machen, dass die örtliche Vertretung nur Ansprechpartner für den örtlichen Personalrat ist. Allein die Gesamtschwerbehindertenvertretung kann nur im Gesamtpersonalrat Entscheidungen treffen.

Mehrmals habe ich diese, auch durch den Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates gebeten, mich ebenfalls zu den örtlichen Sitzungen mit dem letzten Sitzungsprotokoll und auch mit den örtlichen Tagesordnungspunkten einzuladen. Dies ist bis heute nicht geschehen und wird wahrscheinlich nie geschehen, wenn die nicht lernen, sich an die Gesetze zu halten. Ich habe auch versucht klarzumachen, dass ich ja von der örtlichen Vertretung (SchW und ÖPR) wenn ich weder eine Tagesordnung, noch ein Sitzungsprotokoll oder sonst was erhalte. Wie oft war ich bei den Sitzungen und bin überrascht worden, welche Probleme es gibt.

Jetzt bekam ich von der Vorsitzende des örtlichen Personalrates gesagt, die Gesamtvertretung der Schwerbehinderten würde weiterhin keine Einladung erhalten, weil diese ja auf der Gesamtpersonalratssitzung alles erfahren würde und dort dann ihre Entscheidung treffen könnte. Es würde sich dann ja erst Ändern, wenn ich schwarz auf weiss nachweisen könnte, wo es steht, welche Rechte eine Gesamtvertretung hätte und wo es genau stehen würde, was man dieser zur Verfügung stellen müsste.

Könnt ihr mir helfen> Ich finde für die Gesamtvertretung in dieser Sache nichts.

Danke und viele Grüße Renate

Gesamtschwerbehindertenvertretung

traute, Thursday, 24.08.2006, 14:41 (vor 6465 Tagen) @ Renate

renate, ich würde das als ordnungswidrigkeit anzeigen. diese anzeige muß beim landesarbeitsamt gemacht werden. informiere dich beim dortigen sachbearbeiter, welche unterlagen du beifügen mußt.
gruß, traute

Örtlicher Betriebsrat läd Gesamt-SBV nicht zu den Sitzungen ein

Wolfgang E., Saturday, 26.08.2006, 16:00 (vor 6463 Tagen) @ traute

» Ich würde das als Ordnungswidrigkeit anzeigen. Diese Anzeige muss beim Landesarbeitsamt gemacht werden. Informiere Dich beim dortigen Sachbearbeiter, welche Unterlagen du beifügen musst.

Nein, da ist so nicht richtig! Die früheren Landesarbeitsämter heißen jetzt Regionaldirektionen. Ordnungswidrigkeitsverfahren helfen gegen einen unbelehrbaren Personalrat oder Betriebsrat nicht weiter, da es keinen Bußgeldtatbestand gegen Personalräte und Betriebsräte gibt, die wie hier das Schwerbehindertenrecht mißachten und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung behindern, auch und insbesondere nicht in § 156 SGB IX.

Hier handelt es sich um fortgesetzte schwere Rechtsbrüche nach 95 Abs. 4 in Verbindung mit § 97 Abs. 6 SGB IX. Gibt es eigentlich einen Hauptpersonalrat oder eine Haupt-Schwerbehindertenvertretung, an die man/frau sich wegen der ganz offensichtlichen Amtsbehinderung bzw. wegen des Amtsmißbrauchs des Personalratsvorsitzenden wenden könnte, oder einschlägige Fürsorgerichtlinien für den öffentlichen Dienst>

Es gehört zu den grundlegenden Basispflichten eines Personalrats, sich über seine elementaren Amtspflichten auf Seminaren schulen zu lassen, wozu auch das Schwerbehindertenrecht gehört. Gegen "beratungsresistente" BR/PR gibt’s das Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht. Näheres dazu unter
www.schwbv.de/beschlussverfahren.html

Örtlicher Betriebsrat läd Gesamt-SBV nicht zu den Sitzungen ein

hackenberger, Sunday, 27.08.2006, 18:11 (vor 6462 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,

es gibt hier aber auch die Möglichkeit, dass die SchwbV ein Beschlussverfahren gegen den PersRat-Vorsitzenden einleitet. Sofern das BetrVG zu tragen kommt ist die Rechtsgrundlage § 32 BetrVG, kommt das BPersVG zum tragen so ist die Rechtsgrundlage § 40 BpersVG.

Beim BetrVG – Kommentar zum § 32 heißt es hierzu:

§ 32 BetrVG - III. Streitigkeiten
Streitigkeiten über die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen sowie über ihre Befugnisse innerhalb der Betriebsverfassung entscheiden die ArbG im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG) Die Schwerbehindertenvertretung ist antragsberechtigt

Im BpersVG dürfte es hier vergleichbar sein, habe dazu leider keinen Kommentar zur Hand.

Es dürfte sowohl gem. BetrVG wie auch BPersVG auch noch weitere Ordnungsmaßnahmen gegen vollkommen unbelehrbare Vorsitzende geben. Notfalls so denke ich geht dieses bis zum Mandatsendzug durch das Gericht.

Ich würde sowohl den AG wie auch den Vorsitzenden anschreiben und auffordern, auch um vermeidbare Kosten wie auch ggf. weiters zu vermeiden, rechtskonform zu handeln und zwar diese ab sofort. Bei diesem Anschreiben gleich die entsprechend in Frage kommenden Gesetzes und Kommentarauszüge mit beifügen, damit alle erkennen, man kennt die Rechtslage und wird diese daher auch anwenden.

Hilft dieses nicht Fachanwalt such und diesen beauftragen für die SchwbV das entsprechend notwendige zu veranlassen.

Örtlicher Betriebsrat läd Gesamt-SBV nicht zu den Sitzungen ein

David ⌂, NRW, Sunday, 27.08.2006, 22:04 (vor 6462 Tagen) @ hackenberger

Hallo allerseits.

Sicherlich ist alles was bisher zu diesem Thema beschrieben wurde richtig.

Aus meiner Sicht geht es jetzt darum, dieses hier vereinte Wissen zu bündeln und "an den Mann" (BR) zu bringen.

Dazu gibt es einige Möglichkeiten. Zunächst favorisiere ich, unter Heranziehung eines Rechtsanwaltes - oder vielleicht genügt schon ein sachkundiger Gewerkschaftssekretär - den Rechtshintergrund zu beleuchten.

Da dies offensichtlich der Kostenübernahme des Arbeitgebers bedingt
(Streitigkeiten der SchwbV im Betrieb) sehe ich ein Rechtsgutachten
als mögliche Lösung an.
Vielleicht reicht auch schon im Vorfeld der Hinweis auf die Erstellung eines solchen Rechtsgutachtens aus.

Denn so ist doch der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung, der zur Vermeidung von Verstößen gegen allgemeines Recht (hier durch den BR) die Schwerbehindertenvertretung tätig werden läßt. Und zwar in beratender Funktion gegenüber dem BR.

Und dann vertrauensvoll auf die Reaktion achten.


Viel Erfolg

Gruß David

Gesamtschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Thursday, 24.08.2006, 15:36 (vor 6465 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

für die Koll. welche keine örtl. SchwbV haben, nimmst Du das örtl. Mandat war. Du bist dort somit "quasi" die örtl. SchwbV mit allen Rechten. Eindinden muss die hier der örtl. PersRat also ist dein Ansprechpartner der/die Vorsitzende des örtl. PersRat. Er/Sie muss dich zu Sitzungen einladen und Dir alle Unterlagen zukommen lassen bzw. zur Einsicht zur Verfügung stellen. Du bist zu behandeln wie ein örtl. PersRat-Mitglied. Erhalten diese also die Unterlagen in Kopie stehen auch dir diese in Kopie zu. Können diese die "nur" einsehen, hast auch du nur das Recht der Einsichtnahme. Wer was in welcher Form erhält müsste in der GO des PersRat gereglt sein.

Der GesamtpersRat hat hier nichts damit zu tun.

Gesamtschwerbehindertenvertretung

Renate, Friday, 25.08.2006, 06:41 (vor 6464 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

deine Antwort ist gut, aber dies ist in der Vergangenheit nicht geschehen und wird auch in Zukunft nicht geschehen, weil der Vorsitzende des örtlichen Personalrates die Meinung vertritt er brauche mich nicht einzuladen, da ich ja alles im Gesamtpersonalrat mitbekomme. Dagegen kämpfe ich an.

Mir ist ja bekannt, dass auf örtlicher Ebene nur dann was entschieden werden kann, wenn der Gesamtpersonalrat um Mithilfe bittet bzw. nach unten deligiert.

Aber alles so verfahren und der komplete Neuaufbau ist so schwierig.

Danke nochmals und viele Grüße Renate

Gesamtschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Friday, 25.08.2006, 09:53 (vor 6464 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

Du hast nun zwei nein drei Wege offen.
Zum ersten schreibe den AG bzw. auch das zuständige Personalmanagement und in Kopie den Beauftragten des Ag für die Belange der Schwerbehinderten an und weise diesen auf den Sachverhalt, dass Du hier per Gesetz die Rechte der fehlenden örtl. SchwbV warnimmst hin. Fordere diese auf dich hier so wie das Gesetz, SGB IX § 95 vorsieht vor einer Maßnahme, einzubinden da Du nur sehr ungerne hier zu dem § 156 greifen möchtest.

Zweitens suche noch einmal das vertrauensvolle Gespräch mit dem Persrat/PersRats-Vorsitzenden. Dieses kannst Du z.B. machen in dem Du einfach in die nächste Sitzung gehst. Dort kannst Du dann auch allen noch einmal die Rechtslage erläutern. Du hast zu jeder PersRat-Sitzung ein Teilnahmerecht wie auch zu jeder anderen Gremiumssitzung dieses PersRates. Sie dürfen dich nicht des Saales/ der Sitzung verweisen. Wäre ein Verstoß gegen geltende Gesetzte.

Hilft dieses alles nicht, bleibt:

Zum drittten schreibe den Personalratsvorsitzenden und in Kopie alle Personalratsmitglieder an und weise diese auf ihre gesetzlichen Pflichten, diese sind hier dich so wie das Gesetz es vorsieht, dich einzubinden hin und auch darauf, dass Du sonst wenn auch sehr ungerne rechtliche Maßnahmen gegen des PersRat einleiten müsstest, was u.a. auch den Entzug des Mandates durch das Gericht mit sich bringen könnte.

Gesamtschwerbehindertenvertretung

Renate, Friday, 25.08.2006, 10:09 (vor 6464 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

deine Tipps sind wie immer gut. Nur Tipp zwei kann ich nicht in Anspruch nehmen, weil ich weder die Termine noch irgend etwas anderes weiss, da der ÖPR mich bis jetzt nicht informiert hat und auch nicht informieren will. Die Einstellung dazu ist die, die brauchen mich nicht einzuladen, weil ich ja im Gesamtpersonalrat sitze.

Es ist nunmal eine sehr schwere Situation, wo ich momentan nicht weiss, wie es weitergeht.

Mein Motto ist die, Abwarten und Tee trinken.

Schönes Wochenende und viele Grüße

Renate

Gesamtschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Friday, 25.08.2006, 15:17 (vor 6464 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

bitte nicht falsch verstehen, dein Motto ist die, Abwarten und Tee trinken, kann ich so leider nicht akzeptieren. Ich habe zu "meinem/unsern" Thema eine ganz besondere Verbundenheit und auch ich musste gerade ganz aktuell in diesem Zusammenhang schwere "Nackenschläge" einstecken, dass war auch ein Grund warum ich mich etwas aus dem Forum zurückgezogen habe, doch genau aus dem gleichen Grunde kann ich es aber auch nicht ganz lassen.

Daher ist dieses Motto auch für mich ein gewisses Aufgeben und ich stehe nun einmal für kämpfen auch wenn es weh tut.

Versuche doch einfach einmal über andere Koll. in Erfahrung zu bringen wann die nächste PersRat-Sitzung ist und gehe dann hin.

Sonst bleibt dann nur Tipp 3.

Aber auch Dir ein schönes Wochenende und vielen Dank im Namen aller Schwerbehinderten für deinen Einsatz in einem nicht einfachen Thema. Vor allem aber nicht unterkriegen lassen. Wir SchwbV kennen doch gerade in schwierigen Zeiten unsere Pflichten. ;-)

Gesamtschwerbehindertenvertretung

Renate, Monday, 28.08.2006, 06:44 (vor 6461 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

mein Motto Abwarten und Tee trinken bezieht sich momentan auf das, was nach den Wahlen im Oktober wird. Bei mir in der Dienststelle ist noch nicht klar, wie gewählt wird. Wir sind verselbständige und nicht versälbständigte Dienststellen und momentan stehen nur 2 Kandidaten in einer Nebenstelle als örtliche Schwerbehindertenvertreter zur Verfügung.

Bei den nicht verselbständigten Dienststellen stellen sich zum heutigen Zeitpunkt keine Kandidaten zur Verfügung und bei mir direkt an einer verselbständigen Dienststelle gibt es eine Kandidatin vom ÖPR, die sich laut Vorsitzende des ÖPR zur Verfügung stellt.

Von den gewählten örtlichen Schwerbehindertenvertretungen wird dann anschließend die Gesamtvertretung gewählt. So war's erst geplant. Am Freitag habe ich erfahren, dass man versuchen will, eine einzige Schwerbehindertenbeauftrage für alle zu wählen und vor Ort die Stellvertreter. Ob das gut geht weiss ich nicht. Es findet diese Woche ein Gespräch zwischen der HSchwV und dem Chef statt. Ende der Woche weiss ich mehr. Das war der Grund Abwarten und Tee trinken, weil ich momentan arg in der Luft wegen meiner weiteren Arbeit bin.

Wie es in Zukunft weitergeht, weiss ich momentan noch nicht. Ich weiss nur sehr genau, das ich immer wieder Ärger mit dem ÖPR bei mir im Haus bekomme. Klar, ich bin kein Mensch der nur zu allem ja und Amen sagt. Dies macht zur Zeit der gewählte örtliche. Ich setze mich für die Leute ein und da Ecke ich oft an. Aber so muss es sein und Ideen habe ich genug, wie man den Kollegen helfen kann bzw. auch muss.

Nur wie man eigentlich mit dem ÖPR umgehen muss, der eigentlich nichts zu sagen hat und von diesen regelrecht ignoriert wird ist halt sehr, sehr schwer. Termine werde ich nicht bekommen und wenn doch ich Termine weiss, dann erfolgt erst die weitere "richtige" Sitzung, wenn ich den Raum verlassen habe. Das ist mir auch schon passiert.

Danke für deine Unterstützung und ich helfe trotz allem weiterin allen, die Hilfe brauchen.

Gruß Renate

Gesamtschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Monday, 28.08.2006, 10:18 (vor 6461 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

Von den gewählten örtlichen Schwerbehindertenvertretungen wird dann anschließend die Gesamtvertretung gewählt. So war's erst geplant. Am Freitag habe ich erfahren, dass man versuchen will, eine einzige >>> Schwerbehindertenbeauftrage >><<< für alle zu wählen und vor Ort die Stellvertreter. Ob das gut geht weiss ich nicht. Es findet diese Woche ein Gespräch zwischen der HSchwbV und dem Chef statt. Ende der Woche weiss ich mehr. Das war der Grund Abwarten und Tee trinken, weil ich momentan arg in der Luft wegen meiner weiteren Arbeit bin.

Dieses hört sich für mich etwas sonderbar an. In mir entsteht der Eindruck, dass man hier das SGB IX und die WO etwas sonderbar auslegen möchte. Zusammenlegungen von Betrieben geht zwar grundsätzlich aber nur unter den im SGB IX genannten Regeln. Hierzu findest Du ja im Forum genug Infos.

Du schreibst ganz richtig, die Schwerbehinderten und Gleichgestellten wählen die örtl. SchwbV und die örtl. SchwbV wählen die GSchwbV/HSchwbV und nur diese haben Wahlrecht. Der BR hat hier ganz klar nichts mitzureden. Er hat nur mit der gewählten SchwbV zusammenzuarbeiten.

Lasse Dich nicht unterkriegen !!;-)

Gesamtschwerbehindertenvertretung

Wolfgang E., Friday, 01.09.2006, 19:28 (vor 6457 Tagen) @ Renate

» Jetzt bekam ich von der Vorsitzende des örtlichen Personalrates gesagt, die Gesamt-SBV würde weiterhin keine Einladung erhalten, weil diese ja auf der Gesamtpersonalratssitzung alles erfahren würde und dort dann ihre Entscheidung treffen könnte. Es würde sich dann ja erst ändern, wenn ich schwarz auf weiss nachweisen könnte, wo es steht, welche Rechte eine Gesamtvertretung hätte und wo es genau stehen würde, was man dieser zur Verfügung stellen müsste.

Ich empfehle folgende Vorgehensweise: Die SBV bittet das Integrationsamt um Rechtsauskunft. Dann legt die SBV das Antwortschreiben dem Personalrat und evtl. zusätzlich dem verantwortlichen Arbeitgeberbeauftragten vor, der ja ebenso wie die Schwerbehindertenvertretung Verbindungsperson zum Integrationsamt ist ([link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Wenn der Personalrat auch dann nicht zusichert, trotz amtlicher Rechtsauskunft künftig das Schwerbehindertenrecht zu achten, was ich mir im Öffentlichen Dienst kaum vorstellen kann, käme das Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht in Frage.

Kurzinfos dazu im Fachlexikon unter
www.integrationsaemter.com

Detaillierte Infos zum Teilnahmerecht der Gesamt-SBV an den örtlichen Personalratssitzungen, soweit dort keine örtliche SBV existiert, sind nachzulesen in der NZA 2004, Seite 705, Nr. 12.b.

Gesamtschwerbehindertenvertretung

David ⌂, NRW, Friday, 01.09.2006, 20:54 (vor 6457 Tagen) @ Wolfgang E.

» Ich empfehle folgende Vorgehensweise: Die SBV bittet das
» Integrationsamt um Rechtsauskunft. Dann legt die SBV das Antwortschreiben
» dem Personalrat und evtl. zusätzlich dem verantwortlichen
» Arbeitgeberbeauftragten vor, der ja ebenso wie die
» Schwerbehindertenvertretung Verbindungsperson zum Integrationsamt.....


Hallo Wolfgang, (hallo Renate)

Deinen Vorschlag in allen Ehren, aber die Integrationsämter geben keine - oder in Ausnahmefällen nur eine sehr vage Rechtsauskunft.
Dies bezieht sich nicht auf eine Rechtsunsicherheit seitens der Integrationsämter, sondern vielmehr auf institutionelle Grundangelegenheiten.

Wenn es zu Verständlichkeiten kommen sollte, dann erbringt sich aus meinem Empfinden heraus die im SGB IX erwähnte verbindliche vertrauensvolle Zusammenarbeit als Orientierunghilfe wesentlich ein.
Daraus empfehle ich eine Zusammenkunft der verantwortlichen Betriebsräte, Arbeitgeberbeauftragten und Schwerbehindertenvetretungen.

Gegensätzlich dominiert hier der situative Interessenskonflikt in den Stufenvertretungen. Dies sollte meiner Ansicht nach vordergründig Gegenstand eines zu vereinbarten Gespräches sein.

Gruß

David

VPschwbM

Gesamtschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Tuesday, 05.09.2006, 16:49 (vor 6453 Tagen) @ David

Hallo David,

ich kann Deine offenbar negative Erfahrung/Einstellung zu den Integrationsämtern und deren Unterstützung von SchwbV auch bei Problemen mit BR/PR nicht nachvollziehen. Sie sind auch stets gerne bereit bei Problemen zwischen BR und SchwbV oder AG zu vermitteln. Alles soweit es in ihren Möglichkeiten liegt.

Auch hinsichtlich sonstiger Beratung auch soweit es im Handlungsreich der Integrationsämter liegt auch rechtlicher Beratung kann ich mich nur positiv äußern. Man muss immer bedenken, Integrationsämter sind keine Rechtskanzleien auch sind nicht alle SB der Integrationsämter ausgebildete Rechtsfachleute/Anwälte. Sie haben aber ganz ohne zu übertreiben hervorragende fachliche Kenntnisse welche sie sehr gerne an SchwbV weitergeben.

Ganz wichtig ist es aber immer der frühzeitige und vor allem der persönliche Kontakt. Denn wenn man sich persönlich kennt kann man viel besser miteinander reden und auch ggf. Probleme diskutieren.

Ich habe zu vielen Integrationsämter durch meine Arbeit persönlichen Kontakt und bin auch nur stets auf „offene Ohren und große Hilfsbereitschaft“ gestoßen.

Ich habe sogar die Feststellung machen können/dürfen, dass Integrationsämter sogar bereit sein zu erkennen, dass sie AG eine für die betroffenen schwerbehinderten AN ungeschickte Aussage getroffen zu haben und dann diese auch ganz selbstverständlich nach einem persönlichen Gespräch mit der SchwbV berichtigen. Dieses führte dann zu einem positiven Ergebnis für die betroffenen schwerbehinderten AN. Ich hatte in diesem Falle, nach Kenntnis der gegenüber dem AG gemachten Aussage erst ein Gespräch mit der SB und auf deren Bitte dann mit der Leiterin und am Ende erfolgte die Berichtigung der gemachten „ungeschickten“ Aussage.

Also im Ergebnis bleibt festzustellen der Spruch „ Reden bringt Segen“ stimmte einmal wieder.

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