Wahlberechtigung, Zuständigkeit als SBV (Wahlen)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin SBV in einer gemeinnützigen GmbH in der 2. Legilslaturperiode. Ich lese und informiere mich hier im Forum schon seit mehreren Jahren und bedanke mich auf diesem Wege herzlich für die hervorragende Unterstützung, die ich mir hier bereits holen konnte. Ich habe mich nun gerade hier angemeldet um eine Frage zu stellen, zu der ich über die Suchfunktion keine Hinweise bekommen konnte.
Es geht um die Wahlberechtigung der Beschäftigten und damit natürlich auch um meine Zuständigkeit.
Der Begriff der Beschäftigung wird im SGB IX § 177 und dazu in den Kommentaren im Dau/Düwell/Joussen/Luik ja recht gut im Detail erklärt. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob insbesondere bei mir im Unternehmen alle in der Werkstatt beschäftigten auch wahlberechtigt sind.
In dieser Werkstatt (keine! WfbM) werden Menschen unter unterschiedlichen Voraussetzungen beschäftigt. Es gibt Rehabilitanden aus zwei unterschiedlichen Reha-Maßnahmen, Stundenleister aus der Straffälligenhilfe, wohnungslose Menschen die im Rahmen einer Tagesstrukturierung arbeiten und psychisch erkrankte Menschen die ebenfalls eine tagesstrukturierende Maßnahme absolvieren.
Sind alle diese Menschen, sofern sie denn eine Schwerbehinderung/Gleichst. haben nun wahlberechtigt? Ich denke diese Frage wird nicht leicht zu beantworten sein und freue mich auf Ideen aus dem Forum. Vielen Dank im Voraus
--
Freundliche Grüße
Bernd