Wahlberechtigung, Zuständigkeit als SBV (Wahlen)

Cebulon, Monday, 13.11.2023, 16:41 (vor 362 Tagen) @ garda

Entscheidungstabelle Komsem wird das anders gesehen. So eindeutig scheint das also nicht zu sein.

Doch – sehr eindeutig! Und daran gibt es überhaupt keine Zweifel lt. allen mir bekannten Kommentaren:

Diese alte BIH-Tabelle zu „sog Ein-Euro-Jobber“ (Stand November 2017) ist falsch und veraltet, da akt. SBV-Wahlrecht, h.M. Diese damalige haltlose Einzelmeinung hat die BIH zu Recht längst wieder aufgegeben, da sehr sehr eindeutige Rechtslage laut Rspr. und h.M. Das war also ein offensichtlicher Denkfehler der damaligen BIH-Autor:innen, sehr irreführend und voll daneben! Warum diese BIH 2017 ihre Meinung plötzlich änderte ist nicht nachvollziehbar, da insoweit ja keine Rechtsänderung, bekanntlich auch nicht durch das BTHG 2016!

Bereits mit seinem Beschluss vom 27. Juni 2001 – 7 ABR 50/99 entschied ja das BAG zutreffend, dass die aktive SBV-Wahlberechtigung von den Rehabilitanden nicht zwingend einen Arbeitsvertrag voraussetzt. Etwas anderes folgt auch nicht aus BAG, 20.02.2008 - 5 AZR 290/07, weil es auf einen Arbeitsvertrag gerade nicht ankommt beim aktiven Wahlrecht!

Dass Düwell nicht immer recht hat …

Nur der „liebe Gott“ hat immer Recht – und in diesem Zusammenhang liegt Düwell seit jeher absolut richtig und auf der Rechtsprechungslinie des BAG! In der BIH-Auflage 2022 wird auf Prof. Düwell verwiesen zu dem SBV-Wahlrecht der Ein-Euro-Jobber als Beschäftigte.
Auf einen Arbeitsvertrag kam es nie an und kommts auch weiterhin selbstverständlich nicht zwingend an gemäß BIH-Wahlbroschüre 2014 und 2022 wie folgt. Halte die damalige BIH-Version von 2017 für völlig abwegig, durch nichts zu rechtfertigen und sachlich ohnehin nicht begründbar Oder siehst Du das etwa anders – entgegen h.M. und Bundesarbeitsgericht?

BIH-Wahlbroschüre 2022 (Seite 38)
»Personen, die zur Erhaltung oder Wiedererlangung ih­rer Beschäftigungsfähigkeit in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden - sog. Ein-Euro-Jobber (§ 16d SGB II) - stehen ebenfalls in einem Beschäftigungsverhältnis und sind wahlberechtigt.72)«
Diese wählen (Seite 44) und zählen (Seite 62)

Gruß,
Cebulon


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