Einstellung von Leih- und Zeitarbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

rjkrgbg ⌂, Regensburg, Friday, 23.01.2009, 18:26 (vor 5581 Tagen)

Ich hab da mal eine Frage unser Standort stellt zum 26.01.09 10 Leih- und Zeitarbeitnehmer ein und zum 01.02.09 weitere 10 Leih- und Zeitarbeitnehmer.

Wie weit ist hier die Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsrat zu beteiligen>

Sind wir auch bei den Auswahlgespärchen zu beteiligen> Haben wir auch hier Einblick in die Einstellungsunterlagen>

So wie es aber ausschaut bekommt der Arbeitgeber hier nicht viel Unterlagen! Nur ein DIN A4-Blatt mit den notwendigsten Daten! Sehr sehr wenig steht hier drauf. Auch kein Hinweis von einem GdB! Wird wahrscheinlich eh schwierig hier Personen mit einem GdB ausfindig zu machen, da sie von den LuZ meistens bei Ihren AG nicht angegeben werden!

Gruß rjkrgbg :-)

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Reinhold Krauß

Einstellung von Leih- und Zeitarbeitnehmer

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 24.01.2009, 10:53 (vor 5580 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo Reinhold,

» Wie weit ist hier die Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsrat zu beteiligen>
Guck hier: http://www.schwbv.de/einstellung.html
und hier: http://www.schwbv.de/urteile.html#Einstellung

» Sind wir auch bei den Auswahlgespärchen zu beteiligen>
Ja.

» Haben wir auch hier Einblick in die Einstellungsunterlagen>
Ja.

» So wie es aber ausschaut bekommt der Arbeitgeber hier nicht viel
» Unterlagen! Nur ein DIN A4-Blatt mit den notwendigsten Daten! Sehr sehr
» wenig steht hier drauf. Auch kein Hinweis von einem GdB!
Der BR müssen nach §99 (1) BetrVG alle relevanten Daten vorgelegt werden (dies werden deine Koll. nächste Woche lernen ;-).
Wenn der AG nur ein "Blatt" hat, dann muss er sich bemühen mehr vom Verleiher zu bekommen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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