Vermittlung (Leih- bzw. Zeitarbeit)

manu-franken, Friday, 27.03.2009, 18:13 (vor 5518 Tagen)

Hallo Leute ich bin neu im Forum. Eine Tolle Seite ist das für mich. Ps meine Frage> Müssen Personaldienstleister (Zeitarbeit) auch Behinderte Vermitteln>

Vermittlung

hackenberger, Friday, 27.03.2009, 18:34 (vor 5518 Tagen) @ manu-franken

Hallo "manu-franken",

erst einmal willkommen hier im Forum :flower:

Danke für das Lob :ok: Diese lesen die Teilnehmer gerne!

Verräts Du uns vielleicht auch den Hintergrund der Frage> Auch was meints Du genau, eintellen oder verleihen> Dann kann man auch auch besser darauf eingehen.

PS: Bitte auch diese Beiträge hier beachten:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise[/link]

Vermittlung

manu-franken, Friday, 27.03.2009, 18:47 (vor 5518 Tagen) @ hackenberger

Ich Arbeite bei einen Personaldienstleister, und bin selber Organisch Behindert (Herzfehler GdB 60%). Behinderte Bewerber Werden meistens Abgelehnt. Egal ob sie sich als Helfer oder Facharbeiter, Bürokaufleute, Meister und Ing. Bewerben.

Interne Begründung (Sie kosten uns nur Geld:-( )

Die Diev. Vorurteile halt gegenüber von Behinderten.

Vermittlung

hackenberger, Friday, 27.03.2009, 18:56 (vor 5518 Tagen) @ manu-franken

Hallo "manu-franken",

wir sind hier ein Forum für Mandatsträger (SchwbV/BR/PR usw.) siehe auch Kopf der Webseite. Daher haben wir an Teilnehmer welche keine Mandatsträger sind immer die Bitte, sich mit ihren Fragen an ihre SchwbV im Betrieb zu wenden. Diese helfen dann immer gerne weiter.

Aus Deinem Profil lässt sich keine Mandatsfunktion erkennen. :-(

» Ich Arbeite bei einem Personaldienstleister, und bin selber Organisch
» Behindert (Herzfehler GdB 60%). Behinderte Bewerber Werden meistens
» Abgelehnt. Egal ob sie sich als Helfer oder Facharbeiter, Bürokaufleute,
» Meister und Ing. Bewerben.
»
» Interne Begründung (Sie kosten uns nur Geld:-( )
»
» Die Diev. Vorurteile halt gegenüber von Behinderten.

Doch auch noch der Hinweis, eine solche Handlung/ Einstellung und solcher Umgang mit Schwerbehinderten/ schwerbehinderten Bewerbern wäre nicht mit den geltenden Gesetzen SGB IX und AGG vereinbar. Hier wäre dann die SchwbV und BR gefordert diesem entgegen zu wirken.

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manu-franken, Friday, 27.03.2009, 19:12 (vor 5518 Tagen) @ hackenberger

Danke ist Ok, Ich bin leider nur Angestelter.

Vermittlung

hackenberger, Saturday, 28.03.2009, 11:49 (vor 5517 Tagen) @ manu-franken

Hallo "manu-franken",

sofern ihr noch keine SchwbV habt, aber die Voraussetzungen zur Wahl einer SchwbV gem. § 94 (1) SGB IX ".."wenigstens fünf schwerbehinderte und / oder gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.." gegeben sind rege doch eine Wahl an. Es ist wichtig, immer dort wo es rechtlich möglich ist, eine SchwbV zu wählen. Nur so können die Rechte der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter optimal wahrgenommen/ umgesetzt werden.

Sollte es diesbezüglich noch Fragen geben, hier auf diesen Webseiten findest Du dann die notwenigen Infos und auch Unterstützung.

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