Einführung eines BEM - keine Beteiligung der SBV (BEM)

Dirk Peters, NRW, Tuesday, 16.06.2009, 07:50 (vor 5457 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich bin gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten bei einer Stadtverwaltung in NRW.

Letzte Woche habe ich rein zufällig erfahren, dass der AG (in Zusammenarbeit mit dem PR) die Einführung eines BEM beschlossen hat. Die abschließende Vereinbarung liegt zur Einsicht und Unterzeichnung beim PR vor.

Es ist jetzt schon zum x-ten Mal vorgekommen, dass die SBV nicht beteiligt wird, bzw. völlig ignoriert wird. Alle entsprechenden Hinweise (und freundlich formulierte Bitten) verhallen oftmals ungehört bzw. werden dann vielleicht einmal berücksichtigt und danach gibt es die SBV wieder nicht mehr. Es ist zum k......
Da fragt man sich, wofür sitzt man hier überhaupt>
Ich komme mir hier langsam vor wie so ein "Wackeldackel". Immer alles nur schön abnicken. Das ist gängige Arbeitspraxis unseres PR. Bloß nicht anecken. Wir haben ja sooo ein gutes Verhältnis mit dem AG........

Habe ich jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit mich da einzuschalten>
Nicht das ich jetzt falsch verstanden werde: Es geht mir nicht darum das BEM zu blocken oder einer Einführung zu wiedersprechen. Im Gegenteil.
Mein/e Vorstoß/Anfrage vor zwei Jahren wurde vom AG übrigens überhaupt nicht beantwortet....

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!

Gruß
Dirk

PS: Falls ich in den FAQ etwas entsprechendes übersehen habe, bitte ich die Frage hier zu entschuldigen. Habe aber wirklich nix (passendes) gefunden...

Einführung eines BEM - keine Beteiligung der SBV

hackenberger, Tuesday, 16.06.2009, 09:57 (vor 5457 Tagen) @ Dirk Peters

Hallo Dirk,

» Letzte Woche habe ich rein zufällig erfahren, dass der AG (in
» Zusammenarbeit mit dem PR) die Einführung eines BEM beschlossen hat. Die
» abschließende Vereinbarung liegt zur Einsicht und Unterzeichnung beim PR
» vor.
Schaue einmal hier, habe ich gerade im Web gefunden. Eine [link=http://www.iga-info.de/index.php>id=173]Broschüre[/link] zum Thema BEM oder hier.

Weiter aber auch: Informationsanspruch der Schwerbehindertenvertretung und Stufenweise Wiedereingliederung oder bei A-Z unter B wie BEM

» Es ist jetzt schon zum x-ten Mal vorgekommen, dass die SBV nicht beteiligt
» wird, bzw. völlig ignoriert wird. Alle entsprechenden Hinweise (und
» freundlich formulierte Bitten) verhallen oftmals ungehört bzw. werden dann
» vielleicht einmal berücksichtigt und danach gibt es die SBV wieder nicht
» mehr. Es ist zum k......

» Habe ich jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit mich da einzuschalten>
» Nicht das ich jetzt falsch verstanden werde: Es geht mir nicht darum das
» BEM zu blocken oder einer Einführung zu wiedersprechen. Im Gegenteil.
» Mein/e Vorstoß/Anfrage vor zwei Jahren wurde vom AG übrigens überhaupt
» nicht beantwortet....
Es ist leirder wieder einmal ein altes Thema. Das Thema § 95 (2) unter Beachtung der §§ 81 (4) und ggf. 84 SGB IX sowie als Folge der Missachtung der § 156 1 (9) SGB IX und/ oder arbeistgerichtliches Berschlussverfahren. Auch einmal den AG auf den § 95 (2) Satz 2 und den PR auf den § 95 (4) hinweisen.

Kontextlink

Diese Themen haben wir aber vielfach und umfangreich behandelt. Bitte einmal die Suche auch verwenden.

PS: Bitte ergänze doch auch Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=314]Profil[/link]
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
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