Teilnahmerecht (Sitzung)

Fred, Baden-Württemberg, Thursday, 27.01.2011, 16:07 (vor 4848 Tagen)

Guten Tag Allerseits hier,

Die Gesetzestexte hinscihtlich Teilnahmerecht an Sitzungen für den SBV sind mir bekannt. Leider unserem Betriebsrat nicht. Es geht um die Klausurbesprechungen außer Haus mit dem Arbeitgeber. Hier meint der BR, das auf diesen Gesprächsrunden der SBV nicht zu suchen hätte. Auch der Hinweis mit BetrvG. war nutzlos. Nur der BR + Geschäftsführer haben Teilnahmerecht. Anonsten möchte der BR entsprechende Gesetzestexte die ausschließlich der Klausurtagungen entsprechen.

Auch das Gessetz § 5 ArbStättV - Nichtraucherschutz ist ein zahnloser Tiger. Habe dankend Ihre Antwort gelesen. Bevor ich den Geschäftsführer auf den BR ansetze und somit die Zusammenarbeit zwischen dem BR + SBV erheblich verschlechtere, werde ich mich mit öffenen Fenster und Terminumlegung einigen. Es sind ja nicht alle die qualmen. Den Ärger erhalte ich - nicht der BR.

Vielen Dank für die Anwort
Mit bestem Gruß
ein etwas resignierter SBV Fred


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