Teilnahmerecht (Sitzung)

hackenberger, Monday, 07.02.2011, 20:15 (vor 4837 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

dieser BRV sollte dringend auf Schulung gehen, dass würde ich diesem auch empfehlen. Weiter hier einmal den BASchwb (§ 98 SGB IX) einbinden. Er möge dem BRV einmal bitte das SGB IX erklären.

Dem BRV klar machen, dass man zum einen sollte er sein Verhalten nicht ändern, einen Anwalt beauftragen gegen den BRV ein Beschlussverfahren wegen Mandatsbehinderung einzuleiten. Er könne dann ja dem AG erklären, warum dieser hier nun die Kosten dafür hat. Weiter dem BRV erklären, man würde weiter durch einen Anwalt prüfen lassen, ob hier ggf. sogar Beschlüsse des BR wegen Ladungsfehlern nichtig sind. Auch ggf. Beschlüsse des BR aussetzen § 95 Abs. 4 SGB IX weil einem wegen Nichteinhaltung Infos fehlen. Dann muss der BR diese in einer erneuten Sitzung wieder neu behandeln. Auch hier müsste der BRV dem AG diese Zusatzkosten, auch wegen Arbeitszeitausfall für diese Sitzungen erklären.

Letztlich auch mal dem BRV erklären, man prüfe bzw. lasse prüfen ob man gegen den BRV wegen vorsätzlicher grober Pflichtverletzung ein Verfahren gem. § 23 BetrVG einleiten lassen könne, Ziel Entzug des BR-Mandates. Auch gleich den Hinweis, mit Tag des Mandatsentzuges verliert das BR-Mitglied sofort auch alle Schutzrechte, incl. des besonderen Kündigungsschutzes.

Alles ist auch ein Verstoß gegen § 99 SGB IX, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Zum Schluss noch den Hinweis, man bedarf nicht unbedingt einer Einladung. Das Teilnahmerecht ergibt sich per Gesetz. Man kann also sofern man weis wann und wo einfach hingehen.


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