Teilnahmerecht (Sitzung)

Rolli, NRW, Tuesday, 22.02.2011, 13:30 (vor 4823 Tagen) @ DoSto

Hallo Zusammen, ich würde dem Betriebsratsvorsitzenden mal nahelegen sich den §32 des BetrVG durchzulesen, sowie §36 BetrVG welche Aufgaben er als Vorsitzender hat. Auch ein Vorsitzender kann bei Pflichtverletzung seines Amtes enthoben werden. Du solltest dich mal mit der in eurem Haus vertretenen Gewerkschaft unterhalten. Manchmal lösen sich dann Probleme von selbst. Gruß Rolli


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