§95 Beschuss aussetzen (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Wednesday, 24.04.2013, 18:16 (vor 4038 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

du hast da etwas nicht richtig verstanden. Man kann, wenn man weiß, dass man einen Beschluss aussetzen wird, diesem dem BR vorher schon z. Kenntnis bringen und diesen bitten bzw beantragen, über diese Maßnahme erst gar nicht abzustimmen.

Der BR kann dann dieser Bitte folgen. Wenn nicht, dann setzt man den Beschluss eben nach Beschlussfassung aus.

Also, bitte richtig lesen und verstehen ;-) Denn Aussetzung und Bitte den beschluss erst nicht oder im Sinne der SchwbV zu fassen sind Unterschiede.

Weiter findest Du auch alles unter A-Z


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion