§95 Beschuss aussetzen (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.04.2013, 19:47 (vor 4038 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

mE wäre der bessere Weg, die Aussetzung ggü. dem AG zu erklären, der ja wohl der Hauptverursacher ist.
Dem BR gegenüber sollte man zuerst versuchen zu erreichen, daß dieser seine Zustimmung zu der Maßnahme gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert, da die gesetzlichen Beteiligungsrechte der SBV verletzt wurden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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