§95 Beschuss aussetzen (Umgang mit BR / PR)

Jürgen aus Porta, NRW, Wednesday, 24.04.2013, 19:51 (vor 4038 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard:-)

» Also, bitte richtig lesen und verstehen ;-) Denn Aussetzung und Bitte den
» beschluss erst nicht oder im Sinne der SchwbV zu fassen sind Unterschiede.

Sorry, dann habe ich es wohl falsch gelesen.
Schönen dank für eure Antworten.

wie ich es lese kann der BR es auch Ablehnen, so das ich ein Beschlussverfahren einleiten müsste.
Heißt das, das der BR über meinen Antrag abstimmen muss>
Konnte darüber unter A-Z leider nichts finden.

--
Gruß
Jürgen


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