Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Monday, 17.06.2013, 16:48 (vor 3968 Tagen)

Hallo liebe Forumbesucher,
gleich zu Anfang:
ich habe die Suchfunktion mit verschiedenen Stichwörtern benutzt aber keine Antwort auf meine Frage erhalten, die lautet:
Wer erstellt die Anzeige an die BA und das IGA bezüglich Ausgleichsabgabe etc.>
Ich habe irgenwo gelesen, dass dies die Verpflichtung der AG-Beauftragten ist, kann aber nichts darüber finden, weder in §80 noch §98.Es sind Bestrebungen da, diese Aufgaben an die Schwerbehindertenvertretung zu deligieren. Wie kann ich mich wehren> Ist dies nicht eine Interessenskollision>
Wer kann mir da weiterhelfen und eine gute Argumentation liefern> Von dem mal abgesehen, dass ich gar keine Luft mehr für zusätzliche Arbeit habe, wäre es ein unheimlicher Mehraufwand an die Daten zu kommen, zumal ich nicht direkt der Personalabteilung in meiner Funktion als Leiterin des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und Sekretärin des Betriebsrates zugeordnet bin und eine räumliche Trennung vorliegt. Datenausstausch gestaltet sich schwierig.
I)ch weiß ganz sicher, dass ich da irgendwo was gelesen habe, aber leider finde ich in keinen SGB IX Kommentaren was, möglicherweise habe ich das in einer Fachzeitschrift gelesen, aber die müssen ja auch eine Basis dafür gehabt haben.

Vielen Dank
Apanatshi


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