Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 18.06.2013, 13:20 (vor 3967 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter, wie Du schon richtig erkannt hast, es keine volle Freistellung, besser gesagt GAR KEINE. Und diesbezüglich bewegt sich der AG auch noch nicht.
Ich leite mit 0,5 VK das BEM für rund 1200 Beschäftigte. Die derzeitige Krankheitsquote liegt bei 7,9 % und ist gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % gestiegen.
Mit 0,5 bin ich für das Sekretariat des Betriebsrates zuständig und somit mit den aufgaben an und für sich schon voll ausgelastet. Dazu kommt, dass ich derzeit 72 Schwerbehinderte betreue, insgesamt weitere etwa insgesamt 50 im Erst-Antragsverfahren, Widerspruch, anträgen auf Erhöhung des GdB (bei GdB unter 50), Gleichstellungsverfahren etc.
Ich überwache gleichzeitig die Zuschüsse, die je nach Fall vierteljährlich, halbjährlich beim IGA rückwirkend beantragt werden müssen, bin zuständig für die Verlängerungen und selbstverständlich auch für den gesamten Ablauf der Anträge von Anfang bis Ende. Der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung ist von diesen Aufgaben überhaupt nicht mehr betroffen und sie erhalten letztendlich nur das Endergebnis. In den allerwenigsten Fällen ist eine Entscheidung vom Arbeitgeber vorab noch erforderlich, weil alle Details abgearbeitet worden sind. Es ist dabei zu erwähnen, dass sich die jährlichen zuschüsse derzeit auf über 40 T€ belaufen (Betreuungsaufwand, außergewöhnliche Belastungen, Arbeitsplatzausstattungen etc.). aufgaben, die durch die Übernahme von BEM deutlich angestiegen sind.

Ich bin der Meinung, dass die Anzeige an das IGA und AA mir nicht übertragen werden kann, da ich a) in der Funktion der SBV bin und eigentlich die Unterlagen vom AG bekommen müsste und b) es einen enormen Arbeitsaufwand für mich bedeuten würde, da ich nicht direkten Zugang zu den Personaldaten habe.
auch mein Zeitkontigent gibt das nicht mehr her, auch wenns nur 1x jährlich ist. Inwieweit die Meldungen in den letzten 4 Jahren ordnungsgemäß und fehlerfrei rausgegangen sind, lass ich mal dahingestellt. Trotz offensichtlicher Unstimmigkeiten erfolgte keine weitere Prüfung von extern und ich habe mich da nicht weiter reingehängt. Man muss sich nichts jedes Problem ans Bein binden.
Hier wird jetzt aber versucht Verantwortung an mich weitergegeben, die ich auch nicht tragen möchte aufgrund der Unzuverlässigkeit der Datenübermittlung durch die Personalabteilung. Bereits bei der Beantragung von Zuschüssen, habe ich jedesmal Probleme, die korrekte Beschäftigtenzahl in Erfahrung zu bringen.
Mühsam,Mühsam ist das alles.
Aber im Grunde habt ihr mir das bestätigt, was ich eh schon wußte, den Rest muss ich einfach argumentativ ausarbeiten gegenüber dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.


Es grüßt und danke wieder mal
Apanatshi


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