Pflicht des AG-Beauftragten für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 17.06.2013, 23:08 (vor 3968 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatschi,
aus den Zahlen vermute ich, dass du nicht voll freigestellt bist.
Das bedeutet, dass du neben der SBV auch noch eine "andere" Tätigkeit im Betrieb hast.
Wenn ja, dann wäre wichtig zu wissen ob der AG dir die Zusatzaufgabe im Rahmen dieser "anderen" Tätigkeit überträgt.
Dennn als SBV geht es nicht wie W. und B. beschrieben haben.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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