Recht auf Sonderurlaub bei 40% GdB im ö. D.? (Zusatzurlaub)

x1esru ⌂, Thüringen, Tuesday, 18.06.2013, 10:43 (vor 3966 Tagen)

Liebe ForumlerInnen,

vielen Dank für deine fachkundigen Antworten, Bernhard, bei meiner letzten Anfrage :-) !
Weil es so gut geklappt hat und so hilfreich war, habe ich gleich noch eine kleine Frage ;-) :
Eine Kollegin mit 40% GdB wegen zwei Hüftprothesen hat heute im Internet gelesen, dass es bei 40% Schwerbehinderung (für zwei künstliche Hüften) im Öffentlichen Dienst 3 Tage Sonderurlaub im Jahr gibt. Ist das so richtig, möchte sie wissen>
Ich habe davon noch nie gehört. Ihr>

Danke und viele Grüße

Ruth


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