Recht auf Sonderurlaub bei 40% GdB im ö. D.? (Zusatzurlaub)
Hallo Bernhard,
danke!
Das ist der Link, auf den die Kollegin sich bezieht
http://www.sozialblog.com/blog/2008/08/schwerbehindertenausweis-uberb.html
Und ja, für mich gilt das PersV-Gesetz Thüringens. Werde ich noch ändern .
Viele Grüße
Ruth