Recht auf Sonderurlaub bei 40% GdB im ö. D.? (Zusatzurlaub)

hackenberger, Tuesday, 18.06.2013, 11:26 (vor 3966 Tagen) @ x1esru

Hallo,

eine solche Regelung ist mir nicht bekannt. Frage diese doch einfach einmal nach der Quelle. Es gab früher einmal eine Sonderregelung im Saarland und dort kann dann für bestimmte Betroffene noch ein Besitzstand geben.

PS: Ich denke einmal es gilt bei Dir das PersVG des Landes Thüringen. Wenn so ist ergänze es bitte im Profil, da es ja auch andere gibt. Also Unterschiede.


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