Recht auf Sonderurlaub bei 40% GdB im ö. D.? (Zusatzurlaub)
Hallo,
das ist ggf eine Sonderegelung für ein Bundesland. Habe auch eine solche für das Land Baden-Württemberg gefunden.
Gemäß dem Beamtenrecht in Baden-Württemberg haben die Beamten im Land bei einem GdB zwischen 30 und 50 in jedem Falle Anspruch auf einen Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen [link=http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=F001ACCBA1FEDC55F6F023E4A99B6E0B.jpb5>quelle=jlink&query=MuSchBV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-MuSchBVBW2005V3P23 jlr-MuSchBVBW2005V1P23 jlr-MuSchBVBW2005V2P23](§ 23 (1), 1 Urlaubsverordnung[/link]). Diese Maßgabe wurde in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), § 27 (1) übernommen und ist damit auch für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst gültig. Quelle:
www.personalrat.uni-freiburg.de/themen/urlaub/behinderte-urlaub.pdf
Also ggf einmal den TV lesen, ob es eine Sonderregelung gibt.
Die Datei ist auch älter, daher kann es überholt sein. Bitte daher Gültigkeit prüfen.
Große Bitte noch!
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