Anhörung beim Integrationsamt (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 27.06.2013, 22:16 (vor 3957 Tagen) @ DickesHemd

Hallo,

je nach Grund der Kündigung wäre von Interesse, hat der AG das SGB IX und ggf geltende Rechtsprechung hier vollumfänglich beachtet>

Also bei Kündigungen aus Gesundheitsgründen das BEM ordnungsgemäß durchgeführt>

Besteht eine negative Gesundheitsprognose>

Weiter hat der AG den § 81 Abs. 1 beachtet und umgesetzt>

Weiter grundsätzlich, hat der AG das Ultimaratio-Prinzip beachtet>

Ist also die Kündigung wirklich unabwendbar>

Ganz wichtig auch, besteht irgendwie ein Zusammenhang des Kündigungsgrund mit der Behindetung>

Also hierauf gut vorbereiten.

PS: Es wäre für alle einfacher, wenn die Art und der Grund der Kündigung angegeben wäre.


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