Anhörung beim Integrationsamt (Kündigung)

hackenberger, Friday, 28.06.2013, 10:00 (vor 3957 Tagen) @ Eva_1

Hallo,

ich hoffe einmal, dass BR und SchwbV nun wenigstens bei der Stellungnahme an das IA nicht geschlafen haben. Also endlich aufgewacht sind. Denn sie SchwbV und BR hätten ja die Pflicht gehabt in den zurückliegenden 1 1/2 Jahren zu handeln. Sie, SchwbV und BR hätten u.a. den § 84 Abs 1 einfordern müssen. Auch hätte längst eine Einforderung der Verhandlung einer Integrationsvereinbarung erfolgen müssen. Hier haben SchwbV und BR auch geschlafen.

Daher hoffe ich, dass zumindest nun in der Stellungnahme, dieses alles so eingebracht wurde. Weiter müsst ihr dieses nun alles so in der Anhörung beim IA so einbringen.

Dem, den Betroffenen sollte man raten sofort zum Anwalt zu gehen und Kündigungsschutzklage zu prüfen und ggf zu erheben.

Ach ja, vor bekannter längerer Abwesenheit immer erst prüfen, hat man oder gibt es noch offene Baustellen. (so wie hier :-( ). Dann überlegen was kann muss ggf noch erfolgen und Stelli entsprechend informieren und einbinden.

Kontextlink zum Thema "Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen".
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urt. vom 10.02.2012, 8 Sa 342/11
Rechtsvorschriften: § 102 Abs. 1 BetrVG

Zur ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung gehört die Mitteilung der Gründe, warum einzelne Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herausgenommen worden sind.

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