Wahlwerbung ab wann zulässig? (Wahlen)

andreasb, Monday, 28.10.2013, 16:30 (vor 3838 Tagen)

Hallo,
zum Thema Wahlwerbung habe ich einiges gefunden, aber keine Aussage ab welchem Zeitpunkt sie erlaubt ist.

Das ganze Jahr über> Jeder kann doch jederzeit jedem sagen, dass er kandidieren will.
oder
Ab Bestellung des Wahlvorstandes> Denn damit wäre des Wahlverfahren gestartet

Edit: Genau genommen geht es um einen Satz auf einer BV mit der Aussage: "Bei der nächsten Wahl werde ich kandidieren und würde mich sehr über ihre Stimme und Unterstützung freuen". (Mehr nicht)

Grüße
Andreas


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