Wahlwerbung ab wann zulässig? (Wahlen)

andreasb, Monday, 28.10.2013, 17:46 (vor 3838 Tagen) @ hackenberger

Hallo und danke für die Hinweise.
» Da hat aber der BR das Hausrecht, könnte also hier ein Veto einlegen, da
» sonst ja alle mögliche Kandidaten gleiches Recht verlangen könnten, was die
» Sitzung dann zeitlich sprengt.

Der BR hat keine Möglichkeit meine Rede einzusehen. Ich sage aber auch nichts gegen den BR, sondern es geht immer nur um das Thema Schwerbehinderung. Aber ich kann natürlich den Satz mit der Kandidatur weglassen. Er wäre sowieso der vorletzte gewesen.

Das Verhältnis zwischen BRV und SBV ist sowieso schon stark belastet, seit er vor einigen Jahren ein Arbeitgebergespräch mit mir führte. (Wortlaut meines RA) Und seit ich die Gründung der [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=16237#p16237]KSBV vorantreibe[/link] und eine Integrationsverarbeitung über den BR vorgeschlagen habe, legt er BA Sitzungen so, dass ich nicht teilnehmen kann. Inzwischen sieht er mich als Konkurrenten für die nächste Wahl, weil ich seit meiner ersten BV-Rede vor einem Jahr ungebrochen extrem viel Zuspruch bekomme. Bei der Einberufung des Wahlvorstandes hat er mich als Kandidaten gelinkt. Der Krug ist also schon lange zerbrochen. Ich bin halt unbequem für ihn, weil ich als KSBV seine Aktivitäten sehen könnte. Dabei war das nicht mal mein Ziel. Bzgl. der nächsten SBV Wahlen habe ich absolut keine Bedenken.

» PS: Wir sind hier ein SchwbV/SGB IX Forum. Daher hier bitte keine
» Fragen betreffend BR/BR Wahl einbringen. Da gibt es eigene Foren im Web.

Aber eigentlich weiß ich nicht warum das Thema hier nicht diskutiert werden sollte. Es geht doch um die Rede/Wahlwerbung einer SBV auf einer Betriebsversammlung.


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