Wahlwerbung ab wann zulässig? (Wahlen)

hackenberger, Monday, 28.10.2013, 16:49 (vor 3839 Tagen) @ andreasb

Hallo,

» Edit: Genau genommen geht es um einen Satz auf einer BV
» (Betriebsversammlung) mit der Aussage:
» "Bei der nächsten Wahl werde ich kandidieren und würde mich sehr über ihre
» Stimme und Unterstützung freuen". (Mehr nicht)
Dagegen ist nichts zu sagen!

Nur eine Nachfrage: BV (Betriebsversammlung)>> Oder Versammlung der Schwerbehinderten und dan dort die Aussage als SchwbV> Denn letzteres wäre problematisch, da Vorteil als Mandatsträger.

» Ab Bestellung des Wahlvorstandes> Denn damit wäre des Wahlverfahren gestartet.
Das ist so nicht ganz richtig. Das förmliche Wahlverfahren wird rechtlich mit Aushang des Wahlausschreibens gestartet und keinen Tag früher.


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