Wahlwerbung ab wann zulässig? (Wahlen)

hackenberger, Monday, 28.10.2013, 17:10 (vor 3838 Tagen) @ andreasb

Hallo,

» Als SBV auf der kommenden BV für BR Kandidatur. Wahlausschuss wurde bereits
» einberufen. (Sorry, ich hatte gehofft ohne Details fragen zu können, da
» "er" hier mitliest)
Da hat aber der BR das Hausrecht, könnte also hier ein Veto einlegen, da sonst ja alle mögliche Kandidaten gleiches Recht verlangen könnten, was die Sitzung dann zeitlich sprengt.

Weiter könnte es die Zusammenarbeit des BR mit der SchwbV wohl schwer belasten und bei der nächsten SchwbV Wahl könnte es dann verständlicher Weise eine Aktion von dieser Seite (BR) geben. Solche sind mir bekannt. Folge war, dass die SchwbV durch Gegegnkandidat nicht mehr die Wahl für sich entscheiden konnte.

PS: Wir sind hier ein SchwbV/SGB IX Forum. Daher hier bitte keine Fragen betreffend BR/BR Wahl einbringen. Da gibt es eigene Foren im Web.

Weiter: Bitte doch diesen begründeten Hinweistext über dem Eingabefeld bei Antworten beachten.
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