Wahlwerbung ab wann zulässig? (Wahlen)

hackenberger, Monday, 28.10.2013, 18:29 (vor 3839 Tagen) @ andreasb

Hallo,

» und danke für die Hinweise.
Bitte.

» Aber ich kann natürlich den Satz mit der Kandidatur weglassen. Er wäre sowieso der
» vorletzte gewesen.
Ist bestimmt besser. Du kannst die Koll. so ansprechen, ggf auch vor der Tür des Versammlungsraum.

» Und seit ich die Gründung KSBV vorantreibe und eine Integrationsverarbeitung über
» den BR vorgeschlagen habe, legt er BA Sitzungen so, dass ich nicht teilnehmen
» kann.
Wieso> Du kannst ja auch den Stelli einsetzen.

» Bei der Einberufung des Wahlvorstandes hat er mich als Kandidaten gelinkt.
Den WV setzt der BR ein, kann hier also frei entscheiden und es gibt hier keine Kandidaten wie bei der Wahl.

» PS: Wir sind hier ein SchwbV/SGB IX Forum. Daher hier bitte keine
» »Fragen betreffend BR/BR Wahl einbringen. Da gibt es eigene Foren im Web.
»
» Aber eigentlich weiß ich nicht warum das Thema hier nicht diskutiert werden
» sollte. Es geht doch um die Rede/Wahlwerbung einer SBV auf einer
» Betriebsversammlung.
Rede der SchwbV auf Betriebsversammlung und inhaltliche/ rechtliche Fragen zur BR Wahl (Wahlwerbung ab wann zulässig>) sind "zwei Paar Schuhe".


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