Anspruch auf Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)
Hallo,
wenn die GS in 2009 zugesprochen wurde und der tarifvertragliche Anspruch 2008 gestrichen wurde, ist doch vollkommen klar, daß kein Anspruch auf die tarifvertraglichen Zusatztage besteht.
Sollte es aber ganz besondere Fallumstände geben, müßte dies sowieso vor Ort durch einen Fachmenschen geklärt werden.
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&Tschüß
Wolfgang