Anspruch auf Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Heinrich, Friday, 06.11.2015, 12:02 (vor 3102 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

folgender Hinweis noch. Wenn gem alten TV Gleichgestelle Anspruch auf Zusatzurlaub hatten, im neuen TV dieser Anspruch aber nicht mehr besteht, muss man für diese Altfälle der Gleichgestellten prüfen ob ggf im TV oder hierzu geltende Vereinbarungen der Tarifpartner etwas positives zum Thema Besitzstand geregelt ist. Also für diese Altfälle der alte Besitzstand hier erhalten bleibt. Aber dann NUR für Altfälle von Gleichgestellten.

Dieses kann einem die Gewerkschaft sagen. Diese beraten und unterstützen aber idR nur Mitglieder.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion