Anspruch auf Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Heinrich, Friday, 06.11.2015, 15:24 (vor 3102 Tagen) @ vadder911

Hallo,

aber wie geschrieben, wenn überhaupt, kann es Besitzstand NUR für Altfälle von Gleichgestellten geben. Also im Geltungszeitraum des alten TV Gleichgestellten.


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