Inkognito Gleichstellung (Wahlen)

Heinrich, Monday, 18.01.2016, 14:59 (vor 3045 Tagen) @ weblurch

Hallo,

Inkognito Gleichstellung gibt es nicht!

Der Wähler muss wenn er wählen möchte die Wahlvorstand oder Wahlleitung gegenüber seine Wahlberechtigung darlegen. Dann wird er in die Wählerliste aufgenommen. In diese dürfen hierzu Berechtigte Einblick nehmen.

So kann durchaus auch der AG vom Inhalt Kenntnis erlangen.

Weiter: Die Informierung des Arbeitgebers über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung


Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?

Der Arbeitgeber muss in jedem Falle informiert werden, wenn sich die Behinderung einschränkend auf die Tätigkeit auswirkt.

Hierzu könnten auch behindertenbedingte Krankenfehltage zählen. Denn diese wirken sich ja negativ aus, weil Lohnfortzahlung.

Weiter!
Wann darf der Arbeitgeber nach der Schwerbehinderung fragen?

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012 (Aktenzeichen: 6 AZR 553/10) ist die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis, jedenfalls nach sechs Monaten zulässig.

So könnte der AG allgemein zB per Aushang AN die mindestens 6 Monate im Betrieb sind abfragen/auffordern, ob sie schwerbehindert oder gleichstellt sind. Dann müssten sie sich gegenüber dem AG offenbaren.

Muss die Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden?

Der Arbeitnehmer muss diese Frage wahrheitsgemäß beantworten. Eine falsche Antwort kann Konsequenzen haben, wie man am obengenannten Fall des BAG sehen kann.

Letztlich gibt es eine bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage, mache ich mich ggf Schadenersatzpflichtig, wenn ich mich nicht offenbare?

Denn dem AG kann hierdurch ein Schaden entstehen. Denn er muss dann eine Fehlbelegungsabgabe zahlen die er hätte sparen könnte. Weiter könnte er ggf andere Mittel in Anspruch nehmen.

Dieses besonders, wenn der AG gerne Schwerbehinderte einstellt und in Stellenausschreibungen dieses so zur Kenntnis bringt.

Es ist aber bekannt, dass das BAG im letzten Jahr oftmals für SBV unverständlich weil pro AG entschieden hat.


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