Inkognito Gleichstellung (Wahlen)

Heinrich, Tuesday, 19.01.2016, 12:15 (vor 3041 Tagen) @ zicko

Hallo Zicko,


ein Liste der Wähler gibt es auch beim vereinfachten Wahlverfahren. Sie WO § 20 Abs. 3
........bestimmten Behälter und hält den Namen des Wählers oder der Wählerin in einer Liste fest.


Ist auch vetständlich. Denn es muss ja belegbar sein, dass NUR Wahlberechtigte gewählt haben.

Die Wahlleitung muss auch die Wahlberechtigung vor der Wahl prüfen.

Es ist somit hier nur der Unterschied, dass diese Liste nicht vor der Wahl erstellt und zur Einsicht ausgelegt werden muss. Aber für ggf anstehende Klagen / Anfechtungen zB weil Nichtwahlbetechtigte mitgewählt haben kann diese genutzt werden. Damit besteht auch hier ein bedingtes Einsichtsrecht, für Klage-/ Anfechtungsberechtigte.


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