Inkognito Gleichstellung (Wahlen)

zicko, Bayern, Tuesday, 19.01.2016, 15:41 (vor 3043 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

vielen Dank für die Ergänzungen. Aber mein Kommentar bezog sich ja eh nur auf den Zeitraum der Wahlvorbereitung;-)
Ich bin da voll und ganz Deiner Meinung, dass i.R. der Wahlversammlung die einzelnen Wähler explizit dokumentiert werden müssen (inkl. Überprüfung der Wahlberechtigung). Jedoch begrenzt sich die Notwendigkeit zur Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen durch Dritte grundsätzlich auf die Überprüfung im Hinblick auf evtl. Anfechtungsgründe im Nachgang zur Wahl.

Schöne Grüße
zicko


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