Inkognito Gleichstellung (Wahlen)

Cebulon, Monday, 18.01.2016, 17:57 (vor 3042 Tagen) @ elschwoabos

Aushang mit dem Verweis, dass nur wahlberechtigt ist, wer Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim AG angezeigt hat.

Mit Aushängen diesen Inhalts wäre ich etwas vorsichtig. Von einer solchen Voraussetzung (Anzeige beim AG) für das aktive Wahlrecht findet sich absolut nichts im Gesetz, nichts in der Wahlordnung und folglich auch nichts in den BIH-Formularen zur Wahlversammlung bzw. zur förmlichen Wahl. Solche "Verlautbarungen" könnten eine Wahl u.U. sogar anfechtbar machen, da sie das wahlrechtliche Vorschlags- bzw. Stimmrecht unzulässig einschränken.

Gruß,
Cebulon


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