Zuständigkeit nach Betriebsänderung (Wahlen)
Die für uns entscheidende Frage ist aber, ob die SBV noch im Amt ist?
Nein, nicht mehr im Amt, da erloschen. Hier ist allein die KSBV als örtliche SBV-Ersatzvertretung im Mandat und muss für örtliche SBV-Neuwahlen sorgen.
Also Bestellung von Wahlvorständen oder Einladung zu Wahlversammlungen durch die KSBV.
Gruß,
Cebulon