Zuständigkeit nach Betriebsänderung (Wahlen)

Cebulon, Monday, 18.07.2016, 14:55 (vor 2839 Tagen) @ Paul

Die für uns entscheidende Frage ist aber, ob die SBV noch im Amt ist?

Nein, nicht mehr im Amt, da erloschen. Hier ist allein die KSBV als örtliche SBV-Ersatzvertretung im Mandat und muss für örtliche SBV-Neuwahlen sorgen.

Also Bestellung von Wahlvorständen oder Einladung zu Wahlversammlungen durch die KSBV.

Gruß,
Cebulon


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