Wie fest ist die 4-Wochen-Frist nach Ablehnung (Antragstellung / Widerspruch)

ClaudiaHornig, Offenburg, Wednesday, 20.07.2016, 09:32 (vor 2837 Tagen)

Guten Morgen,
ich habe gerade einen Ablehnungsbescheid eines Verschlechterungsantrages auf den Tisch bekommen. Der Mitarbeiter bittet mich, trotz Ablauf der Einspruchsfrist, einen Einspruch zu formulieren. Sein Personalsachbearbeiter hätte ihm gesagt, trotz Frist könne man es ja versuchen.
Ich bin der Auffassung, dass es nach Ablauf der Frist keinen Sinn macht, noch zu versuchen einen Widerspruch zu erheben.

Aber habe ich da Recht? Ich möchte natürlich für den Mitarbeiter nichts unversucht lassen und brauche da eure Hilfe.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Rückmeldungen!


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