Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag? (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Tuesday, 26.07.2016, 12:22 (vor 2831 Tagen)

Hallo liebe Mitforisten,

die Suchfunktion hat da kein eindeutiges Ergebnis gebracht, Tante Google auch nicht.

Ist die SBV bei der Anordnung der Attestpflicht vom 1. Tag an zu beteiligen? Für mich klingt der § 95 Abs. 2 SGB IX ganz stark danach.

Das der AG das darf ist keine Frage und der PR ist da wohl außen vor aber die SBV?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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