Beteiligung der SBV bei Attestpflicht am 1. Tag? (Umgang mit Arbeitgeber)

ciralifan, Tuesday, 26.07.2016, 12:36 (vor 2831 Tagen) @ garda

Wenn es um einen Einzelfall SB / GL geht bin ich bei dir,macht ja auch Sinn.
Wenn es die Gesamtheit der SB / GL im Betrieb betrifft, sind i.d.R. auch die Nicht SB MA betroffen und dann ist der PR/BR - da kollektiv - wieder mit im Boot und eine BV müsste her. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG


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