Einsicht der Führungskraft i.d elektronische Personalakte schwerb. Menschen (Allgemeines)

ciralifan, Monday, 29.08.2016, 15:12 (vor 2797 Tagen) @ SBVMB

Frage , was verstehst du unter Führungskraft ? Jemand mit Personalentscheidung oder den einfachen Abteilungsleiter (z.B.).
Eine SB Weitergabe an Dritte bedarf eigentlich immer der Zustimmung der betroffenen Person, Zugang zu solchem Wissen darf ( ähnlich bei BEM Daten ) nicht jedem gestattet sein. Und ebenso sehe ich eine Verschwiegenheitserklärung der mit der Pers.Akte in der HR arbeitenden auch hier als zwingend notwendig an.


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