Einsicht der Führungskraft i.d elektronische Personalakte schwerb. Menschen (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 29.08.2016, 16:03 (vor 2796 Tagen) @ SBVMB

Hallo,
ich meine, das der Vorgesetzte dies wissen darf und eventuell auch wissen muss. Stichwort Fürsorgepflicht.
Weiterhin wird er es sich denken könne, wenn aus der Personalakte hervorgeht, das der MA 5 Tage mehr Urlaub, als die Kollegen hat. Dies muss der Vorgesetzte in seiner Urlaubsplanung doch schliesslich berücksichtigen.
Es geht dem Vorgesetzten nichts an, welche Art von Schwerbehindrung vorliegt.
Also nur Status Schwerbehinderung: ja

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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