Minderleistungsausgleich (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 15.11.2016, 16:30 (vor 2719 Tagen) @ Monica99

Hallo, stimme Monica zu! Fehlzeiten fallen niemals unter § 27 SchwbAV. Siehe auch "1x1 der Förderung". Ein Minderleistungsausgleich kommt dann in Frage, wenn die Arbeitsleistung des sbM aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter der Leistung von Beschäftigten in einer vergleichbaren Funktion im Betrieb mit mittlerer Leistung zurückbleibt. Voraussetzung ist aber, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dem sbM durch eine richtige Auswahl des Arbeitsplatzes und durch dessen behinderungsgerechte Gestaltung annähernd eine betriebsübliche Leistung zu ermöglichen. Das wäre zu klären etwa im BEM. Minderleistungsausgleich ist die nachrangigste Förderungsart des Integrationsamts.

Gruß,
Cebulon


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