Angabe einer Schwerbehinderung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
Nachtrag: Was erlaubt ist!
Frage nach Schwerbehinderung zulässig aber nur.....
Also wenn ich es richtig verstehe dann ist das alles eine Kann-Geschichte. Der Bewerber kann mitteilen, dass er Schwerbehindert ist.
Frage nach einer Schwerbehinderung ist im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10
Frage nach einer Schwerbehinderung nach der Probezeit (6 Monate) ist im bestehenden Arbeitsverhältnis demnach zulässig. Nicht erst, wenn eine Kündigung droht?
Kann denn der Arbeitnehmer noch selbst entscheiden, wann er eine Schwerbehinderung offenlegt?
In dem o.g. Fall ging es um ein Insolvenzverfahren. Was ist wenn der Arbeitgeber diese Info nur aus Neugier haben möchten?
Wo bleibt denn da noch der Schutz der Persönlichkeit?
Gruß eichenschild