Angabe einer Schwerbehinderung (Umgang mit Arbeitgeber)

eichenschild, Hessen, Monday, 19.12.2016, 14:05 (vor 2685 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

Nachtrag: Was erlaubt ist!

Fra­ge nach Schwer­be­hin­de­rung zu­läs­sig aber nur.....

Also wenn ich es richtig verstehe dann ist das alles eine Kann-Geschichte. Der Bewerber kann mitteilen, dass er Schwerbehindert ist.

Fra­ge nach ei­ner Schwer­be­hin­de­rung ist im be­ste­hen­den Ar­beits­ver­hält­nis zu­läs­sig: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10

Fra­ge nach ei­ner Schwer­be­hin­de­rung nach der Probezeit (6 Monate) ist im be­ste­hen­den Ar­beits­ver­hält­nis demnach zu­läs­sig. Nicht erst, wenn eine Kündigung droht?
Kann denn der Arbeitnehmer noch selbst entscheiden, wann er eine Schwerbehinderung offenlegt?

In dem o.g. Fall ging es um ein Insolvenzverfahren. Was ist wenn der Arbeitgeber diese Info nur aus Neugier haben möchten?

Wo bleibt denn da noch der Schutz der Persönlichkeit?

Gruß eichenschild


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