BR Vorsitz weigert sich mich einzuladen (Sitzung)

daha, Kiel, Wednesday, 11.01.2017, 09:32 (vor 2663 Tagen) @ albarracin

Hallo,
wenn du nicht weiter kommst solltest du dich an den Beauftragten des Arbeitgebers (98 SGB IX Rn5 Basiskommentar Feldes u.a. 10. Auflage) werden. Zu seinen Aufgaben gehört unter Anderem dafür zu sorgen, dass die SBV ihr Amt ohne Behinderung ausführen kann.
Wenn du schon bei der Einladung zu den normalen Betriebsratssitzungen Probleme hast, wie sieht es den beim Monatsgespräch und den Sitzungen der einzelnen Ausschüsse des BR sowie den Arbeitsschutzausschuss aus? Auch da hast du ein Recht dabei zu sein (§95 (4)f SGB IX), weil ja überall die Möglichkeit besteht, dass die Interessen von schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitern betroffen sind. Ich würde versuchen so präsent wie möglich zu sein, damit deine Anwesenheit zur Selbstverständlichkeit wird.
Liebe Grüße


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