AU, dienstliche Post nach Hause (Umgang mit Arbeitgeber)

MatthiasNRW, Tuesday, 07.02.2017, 15:54 (vor 2635 Tagen) @ ciralifan

@ MatthiasNRW:
Zitat:"Der logische Menschenverstand kann auch zu dem Schluss kommen, dass Dokumente wie die Verdienstabrechnungen zu den Arbeitspapieren gehören. Für diese gibt es eine Hol- und keine Schickschuld, so das BAG (Urteil vom 08.03.1995, 5 AZR 848/93)."

Hier irrst du, die Arbeitspapiere sind recht genau definiert. Frag mal Tante gxxgle.
Gehaltsabrechnung wird dort nirgends aufgeführt.

Hättest du einen Link zur Definition?

Gablers Wirtschaftslexikon sagt "Vom Arbeitnehmer bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorzuweisende Unterlagen (...)" - damit wäre aber auch das Arbeitszeugnis kein Arbeitspapier. Das BAG hat hierzu eine andere Meinung.

Neben der AOK (http://www.aok-business.de/nordwest/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeigen/poc/docid/636704/) sieht auch mein Beck'sches Arbeitsrechtslexikon die Entgeltabrechnung als mögliches Arbeitspapier ("Soweit man die Entgeltabrechnung zu den Arbeitspapieren zählt, ist zu beachten (...)"


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