Stimmberechtigte bei einer Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamt-SBV (Wahlen)

fisch21, Friday, 24.03.2017, 11:20 (vor 2590 Tagen)

Hallo,

ich hätte noch eine Frage zu den Stimmberechtigten (aktives Wahlrecht). Ich möchte eine Nachwahl der Stellvertreter für die Gesamt-SBV einleiten, da es keinen Stellvertreter mehr gibt. Die Wahl wird im einfachen Wahlverfahren durchgeführt.
Gemäß § 97 Abs. 1 SGB IX sind die Schwerbehindertenvertreter der einzelnen Betriebe wahlberechtigt. Nun ist am Wahltag ein Schwerbehindertenvertreter verhindert und möchte zur Stimmabgabe seinen Stellvertreter an der Wahlversammlung teilnehmen lassen.
Meiner Ansicht nach ist das nicht möglich, aber ich möchte hier einfach sicher gehen. Ist daher korrekt, dass bei Verhinderung des örtlichen Schwerbehinderten dessen Stellvertreter nicht an der Wahlversammlung teilnehmen kann und auch nicht stimmberechtigt ist? Auf welche gesetzliche Regelung kann man sich hier beziehen?

Im voraus vielen Dank.

Viele Grüße
Karl


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