Stimmberechtigte bei einer Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamt-SBV (Wahlen)

Cebulon, Friday, 29.09.2017, 12:40 (vor 2404 Tagen) @ WoBi

Wahlversammlung zur Wahl einer Stellvertreter GSBV

Hallo, sehe das kritisch, die Stellis der GSBV in einer Wahlversammlung nachzuwählen statt Nachwahl per genereller Briefwahl, da § 22 Absatz 3 SchwbVWO ja nicht auf Wahlversammlung gemäß § 21 SchwbVWO verweist, sondern allein auf den § 20 SchwbVWO.

Bleibt folglich allein die förmliche Nachwahl, weil § 22 Abs. 1 SchwbVWO auf die förmliche Nachwahl in § 17 SchwbVWO sinngemäß verweist.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion