Stimmberechtigte bei einer Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamt-SBV (Wahlen)
Wahlversammlung zur Wahl einer Stellvertreter GSBV
Hallo, sehe das kritisch, die Stellis der GSBV in einer Wahlversammlung nachzuwählen statt Nachwahl per genereller Briefwahl, da § 22 Absatz 3 SchwbVWO ja nicht auf Wahlversammlung gemäß § 21 SchwbVWO verweist, sondern allein auf den § 20 SchwbVWO.
Bleibt folglich allein die förmliche Nachwahl, weil § 22 Abs. 1 SchwbVWO auf die förmliche Nachwahl in § 17 SchwbVWO sinngemäß verweist.
Gruß,
Cebulon