Onlinebewerbungen - Verfahrensdiskriminierung (Einstellung)

Cebulon, Saturday, 03.06.2017, 16:18 (vor 2519 Tagen) @ rehbach2010

Bei uns (öffentlicher Dienst) werden Bewerbungen fast ausschließlich online gemacht. Bei dem Verfahren wird der Bewerber gefragt, ob er schwerbehindert oder gleichgestellt ist, er kann dann entweder ja, nein oder keine Angabe ankreuzen.

Vergl. auch Düwell, jurisPR-ArbR 22/2017 Anm. 1, zum kürzlich beschlossenen Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz (DSAnpUG-EU):

"Beispiel: Die bei den Einstellungsverhandlungen gestellte tätigkeitsneutrale Frage nach dem Vorliegen der Eigenschaft „schwerbehinderter Mensch“ ist danach unzulässig. Es handelt sich um ein besonders geschütztes Gesundheitsdatum i.S.v. § 26 Abs. 3 Satz 1 BDSG n.F. Weder ist dessen Kenntnis zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit des Sozialschutzes erforderlich, noch besteht kein Grund zu der Annahme, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt. Erforderlich könnte die Kenntnis allenfalls für die Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht sein, wenn wegen der Art oder Schwere der konkreten Behinderung die vorgesehene berufliche Tätigkeit ausgeschlossen wäre. Dazu wäre jedoch nur eine tätigkeitsbezogene Frage sinnvoll. Am Ausschluss der tätigkeitsneutralen Frage besteht stets ein schutzwürdiges Interesse der betroffenen behinderten Person, weil sie sich bei Zulassung der Frage einem hohen Diskriminierungsrisiko aussetzt."

Gruß,
Cebulon


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