Nachwahl 2.Stellvertreter (Wahlen)

WoBi, Tuesday, 13.06.2017, 11:50 (vor 2509 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,
Nachwahl bei vorhandenem/n Stellvertreter/n rechtlich nicht möglich.
Durch Wahl mit Handzeichen wurden demokratische Grundprinzipien zur geheimen Wahl verletzt. Wahl nur schriftlich und mit Umschlag nach Wahlordnung zulässig.
Wahlausschreiben muss den Anforderungen entsprechen und öffentlich ausgehängt werden, damit z.B. auch "unbekannte" schwerbehinderte oder gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen ihr aktives Wahlrecht in Anspruch nehmen können. Dieses Argument des aktiven Wahlrechtes ist nicht bei der Stufenvertretung anwendbar.
Durch die Vorgehensweise der nicht öffentlichen Information wurden die anderen Kolleginnen und Kollegen um die Möglichkeit des passiven Wahlrechtes gebracht.

Die Wahl ist anfechtbar bzw. bei derartig offensichtlichen und schwerwiegenden Fehlern nichtig. Rechtsberatung z.B. durch Gewerkschaft und Einleitung eines Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht

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Gruß
Wolfgang


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