Ausfüllen des Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 15.06.2017, 09:43 (vor 2507 Tagen) @ Eule65

Moin Moin Eule,

ohne Dich kritisieren zu wollen:
Nur auf die Fehlzeiten zu schauen, ist eine zu oberflächliche Betrachtung für eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses.

Ich gebe mal ein Beispiel aus der Praxis.
Eine Krankenschwester bekommt die Diagnose Multiple Sklerose. Kann noch mit Einschränkungen in der Pflege arbeiten, aber benötigt mittelfristig einen neuen leidensgerechten Arbeitsplatz. Noch bestehen keine großen Ausfallzeiten.
Dann würdest Du ankreuzen, Arbeitsplatz nicht gefährdet?

Der Arbeitsplatz ist für sie mittelfristig nicht mehr ausübbar, Sie schaut also nach Umschulungsmöglichkeiten über einen Antrag auf medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Daher liegen hier objektiv Gründe für beide Gleichstellungen vor: Erlangung eines neuen leidensgerechten Arbeitsplatzes und behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes, da sie den Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kann und schon jetzt aus dem Nachtdienst herausgenommen werden musste, weil sie nicht mehr alle Tätigkeiten mit Feinmotorik gerade in Notfallsituationen zügig ausüben kann und auch in der Grundversorgung bei langem Stehen und Arbeiten in Zwangshaltungen schnell an ihre Grenzen kommt.

Ein anderer Fall: Ein Kollege mit einer psychischen Erkrankung hat wenig Fehlzeiten, aber aufgrund der Erkrankung Auffälligkeiten die schon zu personalrechtlichen Maßnahmen bis hin zu einer Abmahnung, die vor dem Antrag auf Gleichstellung lag, geführt haben. Hier würdest Du mit der Argumentation, keine Fehlzeiten sagen, das Arbeitsverhältnis ist nicht gefährdet. Dabei ist das Arbeitsverhältnis objektiv bedroht und nur mit einem Präventionsverfahren oder ähnlichen Hilfestellungen für Schwerbehinderte aufrechtzuhalten.


Daher wäre mein Ratschlag an Dich: Immer alles prüfen unabhängig von Fehlzeiten. Dieses ist nur ein Aspekt unter vielen. Wenn Du nicht sicher bist, welche Punkte alle für eine Gleichstellung herangezogen werden können, mach bitte eine Schulung.

Wie gesagt, dies soll eine Hilfestellung und keine böse Kritik sein.

Nebenbei würde ich an Deiner Stelle dem Kollegen, falls Du bei Prüfung des gesamten Sachverhalts doch Gründe für die Gleichstellung findest, anbieten, bei einem neuen Antrag behilflich zu sein.
Eine nachträgliche Änderung bringt in der Regel nichts, es sei denn, sie ist gut begründet. Vor das Sozialgericht zu gehen, macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, da eine Nichtgefährdung des Arbeitsplatzes von der SBV bestätigt wurde.


Liebe Grüße

Hendrik


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