Wie und wo Angabe der Schwerbehinderung? Änderungen? (AGG)

Hotte, Stuttgart, Friday, 25.10.2019, 09:54 (vor 1646 Tagen) @ carriegross

Hallo,

tut mir Leid, wenn ich diesen alten Thread hervorhole, aber wir haben hier aktuell einen Fall, bei dem im Lebenslauf in fett

"50 GDB"

steht.

Das wurde von der PA übersehen, es gab keine Einladung, es wurde eine Entschädigungszahlung geltend gemacht, diese wurde abgelehnt, es gab eine Klage und diese wurde abgelehnt mit der Begründung des Gerichts, dass diese Angabe alleine nicht reicht. Es würde eine Überschrift, wie z. B. "Schwerbehinderung" fehlen.

Hey,
welches Gericht hat die Klage abgelehnt?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion