Benachteiligung Schwerbehinderter beim Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

WoBi, Wednesday, 29.07.2020, 17:36 (vor 1375 Tagen) @ SVP F.I.12

Hallo SVP F.I.12,

was ist mit gewerkschaftlich organisierte Kolleginnen und Kollegen? Sind die A+! Und wenn die Organisierten zusätzlich noch Schwerbehindert sind und den Nachteilsausgleich Zusatzurlaub haben, sind die dann A++?
Die haben einen Urlaubsanspruch von mehr als 40 Tagen im Jahr.

Die Anzahl kann durch die Inanspruchnahme von zusätzlichen Urlaubstagen nach dem Tarifvertrag für besondere Anlässe noch gesteigert werden. Dies wird sich allerdings im laufenden Jahr erst zeigen.

Zusätzlich kommen die Personen hinzu, die einen Urlaubsübertrag z.B. wegen Krankheit haben.

Oder was ist mit gewerkschaftlich organisierte Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht die zusätzlichen Tage leisten können und den Geldbetrag beanspruchen, sind diese in C- eingruppiert, obwohl sie schulpflichtige Kinder haben? Die nur 30 bzw. 35-Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche haben.

Mit kommt die Urlaubsreglung vor, wie aus dem vorigen Jahrtausend nach Gutsherrenart und ohne Berücksichtigung der Wünsche der Kolleginnen und Kollegen. Hier ist besonders der BR gefordert. Dieser hat hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG Mitbestimmung. Urlaubsanspruche können ggf. per Einigungsstelle durchgesetzt werden:

"Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;"

Es wird nur auf die Anzahl von Urlaubstage abgestellt, ohne andere Belange zu berücksichtigen. Das kann niemals zum allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz führen.

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Gruß
Wolfgang


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